Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, was bedeutet, dass keine reguläre Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.
Die Behandlung und die Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich. Die wichtigste dieser Bedingungen ist, dass Ihnen bisher kein zeitnaher Therapieplatz durch einen Kassenpsychotherapeuten angeboten werden konnte. Da Sie einen Rechtsanspruch auf Behandlung haben, können Sie dann die Behandlung in einer Privatpraxis bei Ihrer Kasse beantragen.
Üblicherweise werden Sie mit Hilfe eines Telefonprotokolls nachweisen müssen, welche kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen Sie mit welchem Ergebnis kontaktiert haben. Kassenzugelassene Therapeut:innen finden Sie in der Arzt- und Psychotherapeut:innensuche.
Weiterführende Informationen über den Zugang zu und den Ablauf von Psychotherapie für gesetzlich Versicherte finden Sie in einer informativen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer: "Wege zur Psychotherapie".
Bevor wir uns zum Erstgespräch treffen, ist es deshalb notwendig, zunächst Kontakt zu Kassentherapeut:innen aufzunehmen, um zu überprüfen, ob ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Auch ein oder mehrere Kontakte zur Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sind sinnvoll.
Wenn Sie bereits über ein Protokoll mit Absagen sowie eine Sprechstundenbescheinigung eines niedergelassen Kassentherapeuten (PTV-11-Formular) verfügen, ist dies eine gute Voraussetzung für die Beantragung der Kostenerstattung.
Wenn Sie ausführlichere Informationen zur Kostenerstattung wünschen, finden Sie diese hier.
Wichtig zu wissen ist, dass das Erstgespräch im Regelfall nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Aus diesem Grund muss es selbst finanziert werden. Der aktuelle Satz liegt bei 134,06€ (Grundlage: Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024). Sollte dies für Sie nicht leistbar sein, sprechen Sie mich bitte an. Hieran wird die Aufnahme einer Therapie nicht scheitern.
Bei Fragen stehe ich Ihnen in meiner Telefonsprechstunde dienstags und donnerstags von 12 bis 13 Uhr gerne zur Verfügung.